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Mustersatzung: GmbH

Satzung

§ 1
Firma und Sitz

  1. Die Firma der Gesellschaft lautet:

    Blue Rainbow ...... Vermögensverwaltungs GmbH.

  2. Der Sitz der Gesellschaft ist München.

§ 2
Gegenstand des Unternehmens

  1. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.

  2. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gleichartige oder ähnliche Unter-nehmungen zu erwerben, zu betreiben, sich an solchen zu beteiligen, ihre Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und alle einschlägigen Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu fördern.

§ 3
Dauer und Geschäftsjahr

  1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.

  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister und endet am darauffolgenden 31. Dezember.

§ 4
Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt

25.000,- Euro - i.W. fünfundzwanzigtausend Euro -.

Es ist sofort voll bar einzuzahlen.

§ 5
Geschäftsführung

  1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.

  2. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Ge-schäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft auch dann allein
    zu vertreten, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind.

  3. Ebenso kann die Gesellschafterversammlung einen oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

§ 6
Verfügung über Geschäftsanteile

Die Verfügung über Geschäftsanteile oder über Teile von solchen bedarf der Zustimmung der Gesellschaft.

§ 7
Überschussverteilung

Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses. Für die Verwendung des Jahresüberschusses gilt § 29 GmbHG.

§ 8
Wettbewerbsverbot

Den Gesellschaftern und Geschäftsführern der Gesellschaft kann die Befreiung vom Wettbewerbsverbot erteilt werden.

Über die Art und Umfang beschließt die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 9
Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

§ 10
Gründungskosten

Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten bis zu einem Betrag von 2.500,- Euro; etwaige darüberhinausgehende Gründungskosten trägt der Gesellschafter.

 
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