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Satzung
§ 1
Firma und Sitz
- Die Firma der Gesellschaft lautet:
Blue Rainbow ...... Vermögensverwaltungs GmbH.
- Der Sitz der Gesellschaft ist München.
§ 2
Gegenstand des Unternehmens
- Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des
eigenen Vermögens.
- Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gleichartige
oder ähnliche Unter-nehmungen zu erwerben, zu betreiben,
sich an solchen zu beteiligen, ihre Vertretung zu
übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland
zu errichten und alle einschlägigen Geschäfte zu betreiben,
die geeignet sind, das Unternehmen unmittelbar oder
mittelbar zu fördern.
§ 3
Dauer und Geschäftsjahr
- Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste
Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft
im Handelsregister und endet am darauffolgenden 31.
Dezember.
§ 4
Stammkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
25.000,- Euro - i.W. fünfundzwanzigtausend Euro -.
Es ist sofort voll bar einzuzahlen.
§ 5
Geschäftsführung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen
mit einem Prokuristen vertreten.
- Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren
Ge-schäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft
auch dann allein
zu vertreten, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt
sind.
- Ebenso kann die Gesellschafterversammlung einen
oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreien.
§ 6
Verfügung über Geschäftsanteile
Die Verfügung über Geschäftsanteile oder über Teile
von solchen bedarf der Zustimmung der Gesellschaft.
§ 7
Überschussverteilung
Die Gesellschafterversammlung beschließt über die
Verwendung des Jahresergebnisses. Für die Verwendung
des Jahresüberschusses gilt § 29 GmbHG.
§ 8
Wettbewerbsverbot
Den Gesellschaftern und Geschäftsführern der Gesellschaft
kann die Befreiung vom Wettbewerbsverbot erteilt werden.
Über die Art und Umfang beschließt die Gesellschafterversammlung
mit einfacher Mehrheit.
§ 9
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger.
§ 10
Gründungskosten
Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten bis zu
einem Betrag von 2.500,- Euro; etwaige darüberhinausgehende
Gründungskosten trägt der Gesellschafter.
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